Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)

1.

Diese AGB, einschließlich der diesen beigefügten „Besonderen Geschäftsbedingungen der ICF Deutschland GmbH, gelten für alle Einzelverträge über unsere Belieferung mit ICF Waren der Marken Milbon, Tahe, mod´s hair, sowie für alle sonstigen ICF Marken und Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien bei Abschluss eines Einzelvertrages nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug nehmen. Entgegenstehende, abweichende, zusätzliche und/oder ergänzende Bedingungen des Kunden binden uns nicht; dies gilt selbst dann, wenn wir deren Anwendbarkeit im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen sollte. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit. Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen der AGB. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt unbeschadet früherer Einwendungen als Anerkennung der AGB von ICF. Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften über diese AGB hinauszustehen, bleiben unberührt.

2.

Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt unbeschadet früherer Einwendungen als Anerkennung der AGB von ICF. Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften über diese AGB hinauszustehen, bleiben unberührt. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Bedingungen und Preislisten von ICF oder seinen Marken.

3.

Die Versandgebühr innerhalb Deutschlands beträgt 5,90 Euro. Ab einer Mindestauftragshöhe von 175,00 Euro (netto) ist die Lieferung portofrei. Für europäisches Ausland erheben wir eine Versandgebühr lt. DHL akt. Tarif. Bei Lieferungen per Nachnahme ist der Kunde zur Zahlung der anfallenden Nachnahmegebühr ohne Abzug verpflichtet. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4.

Die Entgegennahme der Aufträge erfolgt freibleibend. Von uns bestätigte Aufträge werden innerhalb angemessener Frist nach Eingang der Bestellung ausgeführt. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Behinderungen entbinden uns von der Lieferpflicht.

5.

Die Lieferung erfolgt frachtfrei versichert (CIP, INCOTERMS 2010) durch einen von uns zu bestimmenden Frachtführer an eine (1) zentrale Adresse in Deutschland (= Bestimmungsort). Wir gewährleisten die Verkehrsfähigkeit der Ware in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Verkauft der Kunde die Ware außerhalb dieser Länder, stellt er auf eigene Verantwortung sicher, dass die Ware in diesen Ländern verkehrsfähig ist. Wir erstellen keine (Langzeit-) Lieferantenerklärungen. Die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung mit der dem Besteller mitgeteilten Bereitstellung auf diesen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Äußerlich erkennbare Mängel hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Anlieferung, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei ordnungsgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen sind wir innerhalb angemessener Frist zur Nacherfüllung verpflichtet. Sollten wir diese Verpflichtung trotz Fristsetzung nicht erfüllen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Darüber hinaus stehen dem Kunden bei Verschulden von ICF die gesetzlichen Rechte zu. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

6.

Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Im Übrigen sind unsere Rechnungen nach Lieferung und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Ist Zahlung per Lastschriftverfahren vereinbart, gewähren wir – sofern der Einzug fristgerecht, d.h. unverzüglich nach Lieferung und Rechnungsstellung erfolgen kann – 3 % Skonto. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich. Bei Inkasso durch den Anlieferer wird kein Skonto gewährt. Unsere Mitarbeiter im Vertrieb sind nicht zum Inkasso berechtigt.

7.

Verzug tritt nach Ablauf von 30 Tagen seit Fälligkeit ein. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verzugsbeginn zu berechnen. Ist der Kunde mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages in Verzug, sind sämtliche weiteren – auch valutierten – offenen Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig und wir können die weitere Belieferung vom Ausgleich der fälligen Forderungen abhängig machen.

8.

Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Als unbestritten gelten nur solche Forderungen, für die wir eine Gutschrift erteilt haben.

9.

Wir sind berechtigt, die Belieferung des Kunden mit sofortiger Wirkung einzustellen, wenn die Warenkreditversicherung aufgrund bestehender offener und fälliger Forderungen gegen den Kunden eine Versicherung weiterer Warenlieferungen an den Kunden ablehnt. In diesen Fällen kann auch Belieferung gegen Vorkasse nicht verlangt werden.

 

10.

Wurde Zahlung per Lastschriftverfahren vereinbart, sichert der Kunde zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung/Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde. Hat der Kunde uns ein SEPA Basislastschrift-Mandat/SEPA Firmenlastschrift-Mandat erteilt, wird die Frist für die Vorankündigung auf 2 Tage verkürzt. Die Vorankündigung erfolgt durch die jeweilige Rechnung.

11.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich aller Nebenkosten und bis zur Erfüllung der sonstigen aus früheren und späteren Lieferungen vorliegenden Verbindlichkeiten bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer darf zwar im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs über die Ware verfügen, sie jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Von dritter Stelle vorgenommene Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter sind unverzüglich anzuzeigen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt an uns zur Sicherheit abgetreten. Für den Fall, dass die Waren vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderungen nur in Höhe des Verkaufswertes unserer Waren aus dem Weiterverkauf. Wir verpflichten uns, diejenigen Sicherungen freizugeben, die den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf widerruflich ermächtig. Auf unser Verlangen hin hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.

12.

Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.

13.

Haftungsausschluss Produktanwendung: Für Schäden bedingt durch die unsachgemäße Anwendung unserer Produkte übernehmen wir keine Haftung.

14.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

 

(Stand: November 2018)